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- Die A-Mitgliedszahlen werden an die Sporthilfe e.V. weitergegeben und dienen als Grundlage zur Berechnung der Jahresprämie für die Sportversicherung, die GEMA-Pauschale und die Pauschale für die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Weiterhin werden diese Mitgliederzahlen auch dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeldet.
- Die B-Mitgliederzahlen werden gemäß der Meldung der Vereine den jeweiligen Fachverbänden zugeordnet und sind Grundlage für die Organisationsförderung des LSB für den jeweiligen Fachverband im Folgejahr.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen durch den Landessportbund für die Vereine ist die Meldung der Mitglieder nach Maßgabe der Richtlinie zur Bestandserhebung.

Der Verein wird von den Unterstützungsleistungen des Landessportbundes ausgenommen, z.B. Unterstützungsleistungen im Bereich VIBSS. Darüber hinaus erhält der Verein auch keine Übungsleiter-Zuschüsse, die vom „Sportministerium“ zur Verfügung gestellt werden.

Nimmt das Mitglied z.B. an Wettkämpfen eines Fachverbandes teil, dann wird dieses Mitglied diesem Fachverband zugeordnet. Ansonsten verweisen wir auf die neue Richtlinie, Abschnitt B. Je nach Situation des Vereins ergeben sich unterschiedliche Antworten in der Zuordnung.

Die Bestandserhebung kann ausschließlich in der Zeit vom 12. Dezember des Vorjahres bis 28. Februar des Erfassungsjahres durchgeführt werden.

Als Stichtag der Bestandserhebung gilt der 01. Januar des Kalenderjahres.

Sportartübergreifende Angebote sind Angebote, die nicht eindeutig einer Sportart und damit einem Fachverband zuzuordnen sind, z.B. Fitnesstraining, allgemeine Gymnastik, Gesundheitskurse etc.

Ja. Es erfolgt keine Unterscheidung in aktive und passive Mitglieder.

Wir verstehen darunter Mitglieder, die früher aktiv eine Sportart betrieben haben und einem Fachverband gemeldet wurden.

Beispiele:
- Wenn ein Verein 1.000 Mitglieder einem Verband meldet, obwohl es für diese Sportart keine Abteilung in seinem Verein gibt.
- Wenn ein Verein erheblich weniger Mitglieder an den Landessportbund NRW meldet als er laut Selbstauskunft gemäß Internetauftritt ausweist und hierfür dementsprechend auch keine Beiträge an die Fachverbände und Bünde entrichtet.

Berichtigungen werden nur in Abstimmung mit dem Verein vorgenommen. Bei Zweifeln wird der Landessportbund den Verein anschreiben und um Erläuterungen bitten. In Einzelfällen kann es auch zu Gesprächen über Unklarheiten und ihre gemeinsamen Lösungen kommen.

Der Landessportbund versucht mit dem Verein eine gemeinsame Lösung zu finden und nimmt Berichtigungen nur in Abstimmung mit dem Verein vor. Ist eine Einigung nicht möglich, wird der Verein von bestimmten Förderungen des Landessportbundes
ausgenommen.

Wenn ein Mitglied dem Verband für Modernen Fünfkampf gemeldet wird, dann gehen wir davon aus, dass dieses Mitglied die fünf Teildisziplinen entsprechend trainiert und im Wettkampf absolviert. Wenn dieses Mitglied jedoch darüber hinaus auch an Wettkämpfen im Bereich des Schwimmverbandes teilnimmt, so ist dieses Mitglied selbstverständlich auch dem Schwimmverband zu melden. Wird Schwimmen also nur im Bereich von Training und Wettkamp des Modernen Fünfkampfs ausgeübt, dann ist auch die Meldung nur für den Verband Moderner
Fünfkampf abzugeben.

- ÜL-Zuschüsse
- Unterstützungsleistungen VIBSS
- Verringerte Teilnahmegebühren bei Qualifizierungsmaßnahmen

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Stadt- oder Kreissportbund. Dieser wird Ihnen gerne bei der Erfassung der Bestandserhebungszahlen Ihres Vereins behilflich sein.

Wenn es sich bei Ihrem Verein um einen Verein mit nur einer Fachverbandszugehörigkeit handelt sind Ihre A- und B-Zahlen identisch. Daher wird bei der Erfassung nur der Bereich der B-Zahlen (Fachverband) angezeigt. Die A-Zahlen (Gesamtmitgliederzahl) werden automatisch ermittelt.

Leider erreichen nicht alle E-Mails die Vereine. Das liegt daran, dass manche E-Mail-Anbieter (z.B. GMX, Freenet, AOL, netcologne) unsere Absenderadresse info@service.lsb-nrw.de fälschlicherweise als „unerwünscht“ einstufen und erst gar nicht an den Empfänger weiterleiten.

Bitte wenden Sie sich an das VIBSS-ServiceCenter des Landessportbundes. Die Mitarbeiter werden Ihren Zugang umgehend freischalten, so dass Sie Ihre Daten erfassen können.

Die Einführung der jahrgangsweisen Erfassung ist eine Vorgabe des Deutschen Olympischen Sportbundes.

Diese Art der Erfassung bietet folgende Vorteile:
- Mit der neuen Erfassung haben wir die Möglichkeit individuelle Auswertungen einzelner Altersgruppen zu erstellen und einer dadurch gezielteren Förderung.
- Dadurch, dass viele Fachverbände und Bünde ebenfalls Bestandserhebungen mit zum Teil unterschiedlichen Altersgruppenvorgaben durchführen, hatten die Vereine einen starken Mehraufwand zu leisten. Nun ist es möglich diese Erhebungen zu vereinheitlichen und evtl. auf zusätzliche Erhebungen zu verzichten.
- Bei der Erfassung müssen die Vereine nicht jedes Jahr die Altersgruppen neu errechnen sondern nur noch die Ein- und Austritte erfassen, da sich die Geburtsjahrgänge der Mitglieder nicht verändern.

Der Landessportbund NRW wird auch weiterhin keine personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder abfragen.

Ja, die Meldung kann automatisiert mit Hilfe eines Vereinsverwaltungsprogramms erfolgen.

Einige Vereinsverwaltungsprogramme bieten die Möglichkeit Ihre Bestandsdaten in eine Datei zu exportieren. Diese kann dann in unser Portal hochgeladen werden.

Laut Hersteller bieten zur Zeit folgende Programme eine Schnittstelle zur Bestandserhebung des Landessportbundes NRW an:

- Linear (ehem. Lexware) Vereinsverwaltung / Vereinsverwaltung premium (ab 2019)
- Online Vereinssoftware MGVO
- SPG Verein
- S-Verein
- ELVIS (ORBIT GmbH)
- GLS Vereinsmeister (GLS Software & Systeme)
- pro-Winner Vereinsverwaltung (pro-Winner GmbH)
- NEON Verbandsverwaltung (kultsoftware)
- Vereins-Explorer Standard/Professional/Premium (Vereins-Software.de)
- eMemberline (Orgarevi GmbH)
- EIS (EDV Im Sportverein) / EIS Solo / EIS Junior (3S Sport-Software-Service e.K.)
- DFBnet
- VereinsMANAGER (SEWOBE GmbH)
- goalio Vereinssoftware (goalio UG)
- Firma&Verein (Bakonyi Technologies GmbH)
- Air-Software Vereinsmanagement (Air-Software UG)
- fitness-office Vereinssoftware
- GENO-Verein 6.7 (ab 6.7.0.64) (GENO-Software-Service Hoesmann)
- Verbandsverwaltung MitCOM (COMIDOS Software GmbH)
- SPORTMEO Free, Standard, Premium (etrada GmbH)
- easyVerein (SD Software-Design GmbH)
- eBuSy (Productive Web GbR)

Die genaue Vorgehensweise zum Erzeugen der Datei erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller Ihrer Software.

Möchten Sie Ihre Bestandsdaten über eine Datei einlesen, die nicht von einem Vereinsverwaltungsprogramm erzeugt wurde, muss diese Datei folgendes Format haben:

Dateityp:
CSV

Inhalt:
Fachverband;Jahrgang;Geschlecht;Anzahl

Für jede Kombination aus Jahrgang, Geschlecht und Fachverband gilt eine Zeile.

Erläuterung der Spalten:
Fachverband:
hier muss die Kennziffer des Fachverbandes stehen (zu finden im Vereinsportal unter Vereinsangaben > Sportarten, z.B. „0100“ für Badminton, „0300“ Basketball, …. Die A-Zahl ist mit der Kennziffer 9900 oder 0000 zu kennzeichnen)

Jahrgang:
der vierstellige Geburtsjahrgang

Geschlecht:
m oder w

Anzahl:
Die Anzahl der Personen in diesem Jahrgang/Geschlecht (1, 2, …10, 11, … 100)

Beispiele:

CSV-Datei über Texteditor:
0100;1975;w;11
0100;1975;m;2
0300;1971;m;5
0300;1971;w;8

CSV-Datei über Excel-Tabelle (Dateityp "CSV (Trennzeichen-getrennt)"):
120A 2002 m 14
120A 1997 m 9
120A 2001 m 11
120A 2007 m 16
120A 2007 w 16
250A 1997 m 9
250A 1967 m 11
250A 1979 m 7
250A 1957 m 4

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Die programmierte Softwarelösung ist bereits mehr als zehn Jahre im Einsatz. Aufgrund der damaligen Programmierweise ist die Erfassung weitere Optionen, neben männlich und weiblich bis dato nicht möglich. Für die Mitgliedermeldung 2024 wird ein neues Erfassungsportal programmiert, das dann auch die Anforderung aus dem Personenstandsgesetz (§22 Abs.3) berücksichtigt. Alternativ besteht die Möglichkeit die Angabe manuell per Excel-Tabelle (https://go.lsb.nrw/formular-pstg) anzugeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.